gesetzliche Grundlage
Die Gebühren für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften werden nach der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) erhoben, die die StBGebV abgelöst hat. Die volle Gebühr ist abhängig vom Gegenstandswert oder bei Landwirtschaftlicher
Buchführung nach der Betriebsfläche/Jahresumsatz in ha. Die StBVV ist zuletzt am 31.03.2025 mit Wirkung zum 01.07.2025 aktualisiert worden.
Originaltext der StBVV:
gesetze-im-internet.de